1. Angebot und Auftragserteilung
    Alle unsere Angebote sind freibleibend. Es gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge und sonstige Leistungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens der Verkäuferin, sofern nichts anderes ausgehandelt und schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen unserer getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen erfolgen nur aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung. Einkaufsbedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich Widersprechen. Alle Sonderartikel, die wir auf Kundenwunsch bestellen und die wir nicht als Standardartikel führen, sind vom Umtausch ausgeschlossen. (als Basis gelten die Produkte im ARGONOPTICS – Produkt – Katalog und/oder der ARGONOPTICS -Website)
  2. Angebotsunterlagen
    Katalogangaben, Abbildungen und Inhaltsangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden und sind keine Eigenschaftszusicherungen.
  3. Änderungsvorbehalt
    Wenn der Wert der Ware nicht gemindert und das Interesse des Käufers berücksichtigt wird, können Änderungen in der Herstellung oder Ausführung der Ware vorgenommen werden.
  4. Preise
    Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Haltern am See ohne Fracht, Verpackung und MWST, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Transportkosten werden pauschal pro Lieferung von z. Zt. 6,90 € (OP-Sets 9,00 €) berechnet. Bei gewünschten Express – Zustellungen werden die kompletten Transportkosten berechnet. Es gelten die Preise gemäß unserer allgemeinen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei Lieferzeiten von über 4 Monaten oder bei Dauerschuldverhältnissen in Form von Termin- und Abruf-Lieferungsverträgen behalten wir uns vor, bei unvorhergesehenen eintretenden Erhöhungen von Löhnen oder Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen unsere Preise entsprechend neu zu kalkulieren und zu berechnen.
  5. Zahlung und Verrechnung
    Zahlung nach Vereinbarung (gültig nur für Inlandgeschäfte). Als Nachweis der fristgerechten Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bzw. der Gutschrift auf eines unserer Bankkoten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet ohne dass es einer Mahnung bedarf. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zahlungsbehaltungsrecht geltend machen.
  6. Lieferung und Lieferzeit
    Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt und für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Lieferungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere, von uns nicht zu vertretene Ereignisse (kriegsähnliche Zustände, mangelnde Rohstoffzulieferung, Betriebsstörung, Streik und Aussperrung) , kann die Lieferung von uns um die Dauer der entsprechenden Verhinderung hinausgeschoben werden oder, falls es uns diese Umstände unmöglich machen, können wir von der Verpflichtung zur Lieferung zurücktreten, ohne dass wir zum Schadenersatz verpflichtet sind. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang erlaubt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Standgeldvereinbarung je 24 Std. für Be- und Entladung inkl. Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung gelten 300,00 €/Tag als vereinbart, die durch evtl. verzögerte Zollzahlungen usw. auftreten, werden komplett dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller uns zustehenden oder nach entstehenden Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrunde – bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des Verbrauchs / Veräußerung tritt der Besteller uns schon jetzt sicherheitshalber alle Forderungen mit Nebenrechten ab, die aus der Veräußerung oder der Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit der Veräußerung bestehen. Zu anderen Verfügungen über Vorgehaltsware oder über die zur Sicherung abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Jede Beeinträchtigung der Rechte an den uns zur Sicherung übereigneten Gegenständen ist uns unverzüglich mitzuteilen.
  8. Rücktrittsrecht
    Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bei uns nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen schlechten Auskünften über den Käufer oder Liquiditätsschwierigkeiten, die geeignet sind, unsere Forderung zu gefährden.
  9. Gewährleistung
    Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich, bei Nicht-Kaufleuten innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen bei dem Käufer, sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen bzw. wenn die Mängel bei fristgerechter sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, binnen 3 Monaten nach Eintreffen der Ware beim Käufer bei uns eingegangen ist. Ist der Käufer nicht Kaufmann, verlängert sich die 3-Monatsfrist auf 6 Monate. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen sind wir unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt, nachzubessern. Bei Fehlschlägen von Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abschnitts 10. ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt wird. Sterile und unsterile Produkte (wenn nicht anders gekennzeichnet) sind zum Einmalgebrauch bestimmt und vor ihrer Anwendung am Patienten auf Funktionssicherheit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Verantwortung für Wiederaufbereitung und Wiederverwendung liegt beim Anwender und wird aus medizinischer und hygienischer Sicht nicht empfohlen.
  10. Schadenersatz
    Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung umfasst – außer bei Vorsatz – nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten und für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Soweit demnach eine Haftung besteht, ist sie der Höhe nach auf den Verkaufspreis beschränkt. Unberührt von dieser Haftungsbeschränkung zum Grunde und zur Höhe bleibt eine im konkreten Fall etwa weitergehende Haftung gegenüber dem Geschädigten aus dem Produkthaftungsgesetz.
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
    Der Erfüllungsort ist Haltern am See. Haltern am See ist auch Gerichtsstand für alle Geschäfts- und sonstigen Rechtsbeziehungen mit Kaufleuten. Wir können Kaufleute auch an einem anderen für sie geltenden Gerichtsstand verklagen.